Worum geht es?
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Das geht mit Termin im Bürgeramt oder – mit Online-Ausweis – über die bundesweite Online-Wohnsitzanmeldung.
Was brauche ich?
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Was kostet es?
gebührenfrei
Gut zu wissen
Die Wohnungsgeberbestätigung stellt Ihnen Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter aus.
Wer ist zuständig?
- Stelle
- Bürgeramt
- Anschrift
- Löhstraße 22–26, 45468 Mülheim an der Ruhr
- Öffnungszeiten
- Mo–Di 7:30–13:00 und 14:00–16:00 · Mi 7:30–13:00 · Do 8:00–13:00 und 14:00–18:00 · Fr 7:30–12:00 (nur mit Termin)
- Telefon
- 0208 455-0
- buergeramt@stadt.example
Rechtsgrundlage
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Stand der Information: 30.09.2026