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BürgerserviceStadt Stadt Mülheim an der Ruhr

Schülerfahrkosten beantragen

Übernahme der Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler mit langem Schulweg.

Worum geht es?

Übernahme der Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler mit langem Schulweg.

Was brauche ich?

  • Schulbescheinigung

Was kostet es?

gebührenfrei

Wer ist zuständig?

Stelle
Amt für Kinder, Jugend und Schule
Anschrift
Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr (Postanschrift)
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Telefon
0208 455-0
E-Mail
jugendamt@stadt.example
Rechtsgrundlage

Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO)

Stand der Information: 30.09.2026