Worum geht es?
Übernahme der Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler mit langem Schulweg.
Was brauche ich?
- Schulbescheinigung
Was kostet es?
gebührenfrei
Wer ist zuständig?
- Stelle
- Amt für Kinder, Jugend und Schule
- Anschrift
- Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr (Postanschrift)
- Öffnungszeiten
- nach Vereinbarung
- Telefon
- 0208 455-0
- jugendamt@stadt.example
Rechtsgrundlage
Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO)
Stand der Information: 30.09.2026