Worum geht es?
Eltern melden den Betreuungsbedarf für ihr Kind zentral an. Die Vergabe erfolgt durch die Einrichtungen in Abstimmung mit dem Jugendamt.
Was kostet es?
gebührenfrei
Gut zu wissen
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Wer ist zuständig?
- Stelle
- Amt für Kinder, Jugend und Schule
- Anschrift
- Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr (Postanschrift)
- Öffnungszeiten
- nach Vereinbarung
- Telefon
- 0208 455-0
- jugendamt@stadt.example
Rechtsgrundlage
§ 24 SGB VIII
Stand der Information: 30.09.2026