Worum geht es?
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht erreicht, ist anzeigepflichtig. Halter:innen müssen Sachkunde, Zuverlässigkeit, eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung per Mikrochip nachweisen.
Was brauche ich?
- Sachkundenachweis
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung
- Transpondernummer
Was kostet es?
gebührenfrei
Wer ist zuständig?
- Stelle
- Veterinäramt
- Anschrift
- Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr (Postanschrift)
- Öffnungszeiten
- nach Vereinbarung
- Telefon
- 0208 455-3178
- veterinaeramt@stadt.example
Rechtsgrundlage
§ 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)
Stand der Information: 30.09.2026