Worum geht es?
Mit dem Bewohnerparkausweis parken Sie in Ihrer Bewohnerparkzone. Zone A (Altstadt) erlaubt das Parken auf Bewohnerplätzen und ausgewählten Parkscheinplätzen ohne Parkschein; in Zone B (Südviertel) entfällt die Höchstparkdauer von vier Stunden.
Voraussetzungen: Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Zone, Fahrzeug in Deutschland zugelassen, höchstens 5 m lang, 2 m breit und 2,8 t schwer.
Was brauche ich?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Halterbescheinigung, wenn Sie nicht selbst Halter:in sind
- ggf. Carsharing-Vertrag
Was kostet es?
150,00 € pro Jahr · Änderung oder Ersatz 20,00 €
Gut zu wissen
Bei Antrag online, per E-Mail oder Post beträgt die Bearbeitungszeit bis zu 10 Tage. Mit Termin beim Ordnungsamt wird der Ausweis sofort ausgestellt.
Wer ist zuständig?
- Stelle
- Ordnungsamt – Straßenverkehrsbehörde
- Anschrift
- Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
- Öffnungszeiten
- nach Terminvereinbarung
- Telefon
- 0208 455-3200
- verkehr@stadt.example
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1b StVO
Stand der Information: 30.09.2026