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BürgerserviceStadt Stadt Mülheim an der Ruhr

Anwärterbefugnis beantragen

Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, benötigen Sie zunächst eine Anwärterbefugnis.

Worum geht es?

Wer Personen ausbildet, die eine Fahrerlaubnis erwerben wollen, braucht eine Fahrlehrerlaubnis. Sie wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Zunächst erhalten Bewerber:innen eine befristete Anwärterbefugnis; nach Ausbildung und bestandener Prüfung folgt die Fahrlehrerlaubnis.

Die Befugnis darf nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit einer Fahrschule genutzt werden.

Was brauche ich?

  • Kopie der Fahrerlaubnis
  • Ärztliches Gutachten / Sehtest
  • Nachweis über den Ausbildungsplatz in einer Fahrschule

Was kostet es?

nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Beispielwert im Entwurf: 100,00 €)

Gut zu wissen

Die Anwärterbefugnis ist auf zwei Jahre befristet.

Wer ist zuständig?

Stelle
Bürgeramt – Führerscheinstelle
Anschrift
Löhstraße 22–26, 45468 Mülheim an der Ruhr
Öffnungszeiten
Mo–Di 7:30–13:00 und 14:00–16:00 · Mi 7:30–13:00 · Do 8:00–13:00 und 14:00–18:00 · Fr 7:30–12:00 (nur mit Termin)
Telefon
0208 455-0
E-Mail
fuehrerschein@stadt.example
Rechtsgrundlage

Fahrlehrergesetz (FahrlG)

Stand der Information: 30.09.2026