Worum geht es?
Wer Personen ausbildet, die eine Fahrerlaubnis erwerben wollen, braucht eine Fahrlehrerlaubnis. Sie wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Zunächst erhalten Bewerber:innen eine befristete Anwärterbefugnis; nach Ausbildung und bestandener Prüfung folgt die Fahrlehrerlaubnis.
Die Befugnis darf nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit einer Fahrschule genutzt werden.
Was brauche ich?
- Kopie der Fahrerlaubnis
- Ärztliches Gutachten / Sehtest
- Nachweis über den Ausbildungsplatz in einer Fahrschule
Was kostet es?
nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Beispielwert im Entwurf: 100,00 €)
Gut zu wissen
Die Anwärterbefugnis ist auf zwei Jahre befristet.
Wer ist zuständig?
- Stelle
- Bürgeramt – Führerscheinstelle
- Anschrift
- Löhstraße 22–26, 45468 Mülheim an der Ruhr
- Öffnungszeiten
- Mo–Di 7:30–13:00 und 14:00–16:00 · Mi 7:30–13:00 · Do 8:00–13:00 und 14:00–18:00 · Fr 7:30–12:00 (nur mit Termin)
- Telefon
- 0208 455-0
- fuehrerschein@stadt.example
Rechtsgrundlage
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Stand der Information: 30.09.2026