Worum geht es?
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Was brauche ich?
- Personalausweis oder Reisepass
Was kostet es?
gebührenfrei
Wer ist zuständig?
- Stelle
- Bürgeramt
- Anschrift
- Löhstraße 22–26, 45468 Mülheim an der Ruhr
- Öffnungszeiten
- Mo–Di 7:30–13:00 und 14:00–16:00 · Mi 7:30–13:00 · Do 8:00–13:00 und 14:00–18:00 · Fr 7:30–12:00 (nur mit Termin)
- Telefon
- 0208 455-0
- buergeramt@stadt.example
Rechtsgrundlage
§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Stand der Information: 30.09.2026