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BürgerserviceStadt Stadt Mülheim an der Ruhr

Abmeldung bei Wegzug ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland ziehen, melden Sie sich bei der Meldebehörde ab.

Worum geht es?

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Was brauche ich?

  • Personalausweis oder Reisepass

Was kostet es?

gebührenfrei

Wer ist zuständig?

Stelle
Bürgeramt
Anschrift
Löhstraße 22–26, 45468 Mülheim an der Ruhr
Öffnungszeiten
Mo–Di 7:30–13:00 und 14:00–16:00 · Mi 7:30–13:00 · Do 8:00–13:00 und 14:00–18:00 · Fr 7:30–12:00 (nur mit Termin)
Telefon
0208 455-0
E-Mail
buergeramt@stadt.example
Rechtsgrundlage

§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

Stand der Information: 30.09.2026

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